MEINE AGB

 

 

§ 1 Vertragsgegenstand und Trainingserfolg

Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, Gruppenstunden, Beratungen und Aktivitäten (nachfolgend auch das „Training“), welches TeamWork Hundetraining (nachfolgend auch „die Trainerin“) für Hundehalter und Hundehalterinnen (nachfolgend die „Kunden“) und deren zum Training mitgeführte Hunde (nachfolgend auch der „Hund“) erbringt.
TeamWork Hundetraining schuldet keinen Trainingserfolg und kann keine Erfolgsgarantie abgeben: Der Erfolg des Trainings ist maßgeblich von nicht durch TeamWork Hundetraining zu vertretenden Faktoren abhängig, insbesondere von der Mitarbeit und Umsetzung von Trainingsinhalten durch die Kunden selbst.

 

§ 2 Teilnahmevoraussetzung und Teilnahmeausschluss

Es können nur Hunde an den Gruppenstunden bei TeamWork Hundetraining teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung verfügen. Bei Welpen ist, dem Alter und empfohlenen Impfrhythmus entsprechend, die erste Impfung ausreichend für die Teilnahme. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis dieser Voraussetzungen ggf. benötigt.
TeamWork Hundetraining behält sich vor, Kunden oder Hunde für ein gebuchtes Training abzulehnen.
Kranke Hunde sind grundsätzlich vom Training ausgeschlossen. Eine Teilnahme von läufigen Hündinnen an Gruppentrainings ist im Einzelfall nur nach vorheriger Absprache und Vereinbarung (insbesondere per Email oder WhatsApp) möglich.
Die Kunden dürfen mit einem Hund nur dann am Training teilnehmen, wenn
·        der Kunde Halter des Hundes ist;
·        der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat;
·        der Hund über eine Grundimmunisierung verfügt;
·        der Kunde für den Hund eine zur Zeit des Trainings gültige Hunde-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Die Kunden sind verpflichtet, der Trainerin bei Buchung und vor Trainingsbeginn
·        chronische Erkrankungen des Hundes;
·        Verhaltensauffälligkeiten, eine übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes mitzuteilen.

Es steht der Trainerin frei, das Training mit einem Hund abzulehnen, der krank oder verhaltensauffällig ist und dadurch die Sicherheit der Teilnehmer und deren Hunde oder der Trainingserfolg gefährdet erscheint. Es steht den Kunden im Falle einer Erkrankung des Hundes frei, nach vorheriger Absprache auch ohne den Hund am Training teilzunehmen.

 

§ 3 Anmeldung

Die Anmeldung zum Training über das Kontaktformular oder in der Folge per Email oder WhatsApp gilt als Angebot zum Vertragsschluss. Dieses Angebot wird erst mit Bestätigung von TeamWork Hundetraining per Email oder per WhatsApp verbindlich angenommen.

Mit dem Abschicken des Kontaktformulars bzw. mit folgenden Anfragen per Email oder WhatsApp bestätigen Kunden jeweils, dass sie diese AGB gelesen und verstanden haben und mit deren Inhalt vollumfänglich einverstanden sind.

 

§ 4 Vergütung, deren Grundlagen und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Vergütung für das jeweils gebuchte Training ergibt sich aus den beschriebenen Angeboten auf der Webseite www.TeamWorkHundetraining.de oder aus einer individuellen Vereinbarung zwischen TeamWork Hundetraining und Kunden vor Trainingsbeginn per Email oder WhatsApp.
Von TeamWork Hundetraining gestellte Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gebuchtes Training, insbesondere Einzelstunden, Einzelstundenpakete oder Gruppenstunden können nicht mit anderen Stunden oder Kursen verrechnet werden.
Ein Training dauert – sofern nicht bereits in dem beschriebenen Angebot abweichend dargestellt oder per Email oder WhatsApp abweichend vereinbart – je 60 Minuten. Erscheinen Kunden verspätet zum Training, geht dies zu ihren Lasten. Verspätungen berechtigen Kunden nicht zu Minderung der Vergütung oder zur Verlängerung des Trainings.
Sind Kunden, gleich aus welchen Gründen, verhindert und können ein vereinbartes Training nicht wahrnehmen, so können sie bis 48 Stunden vor vereinbartem Trainingsbeginn kostenfrei per Email oder WhatsApp gegenüber TeamWork Hundetraining absagen. Sagen Kunden ein vereinbartes Training weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn ab, behält sich TeamWork Hundetraining vor, Kunden eine Ausfallpauschale von 30 € zu berechnen. Sagen Kunden ein vereinbartes Training erst am Tage des vereinbarten Trainings ab oder erscheinen nicht zum Training, behält sich  TeamWork Hundetraining vor,  die volle Trainingsvergütung zu berechnen.

 

§ 5 Rücktritt

Im Falle einer Absage durch TeamWork Hundetraining kann das Training nach individueller, erneuter Terminvereinbarung nachgeholt werden. Bei Gruppenstunden legt TeamWork Hundetraining für die gesamte Gruppe verbindlich einen Nachholtermin fest. Bei Gruppenstunden steht eine Terminabsage und Terminverschiebung zudem dann im freien Ermessen von TeamWork Hundetraining, sollten im Vorfeld vereinbarter Gruppenstunden Kunden ihre Teilnahme absagen.
Stören Kunden das Training, verhalten sich ihren oder fremden Hunden gegenüber tierschutzwidrig oder widersetzen sich den Anweisungen der Trainerin, so kann TeamWork Hundetraining ohne Einhaltung einer Frist bereits durch mündliche Erklärung im Training vom Vertrag zurücktreten. Eine Erstattung der Vergütung für das laufende Training ist in diesem Fall nicht möglich.

 

§ 6 Haftungsbeschränkung

TeamWork Hundetraining haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Kunden oder deren Hunde während des Trainings verursacht werden. Dies gilt auch für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf öffentlichem Gelände.
Kunden übernehmen die alleinige Haftung für ihren Hund, auch wenn sie auf Veranlassung der Trainerin handeln und sich auf öffentlichem Gelände befindet. Soweit die Trainerin Kunden dazu auffordert, ihren Hund von der Leine zu lösen, übernehmen die Kunden allein die Verantwortung hierfür.
Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Hunde-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist TeamWork Hundetraining auf Anfrage vorzulegen.
Begleitpersonen der Kunden sind durch die Kunden als Hundehalter über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen

Minderjährigen ist die Begleitung der Kunden im Training nur dann gestattet, wenn die Kunden zugleich deren Erziehungsberechtigte sind. Diese Kunden haften für ihre minderjährigen Kinder und beaufsichtigen diese. TeamWork Hundetraining übernimmt keine Aufsicht für Minderjährige.
TeamWork Hundetraining übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die Kunden haften für Schäden, die sie selbst oder ihre Hunde verursachen.

 

§ 7 Urheberrecht

Das Urheberrecht an während oder nach den Trainings ausgehändigten/gesendeten Unterlagen liegt ausschließlich bei TeamWork Hundetraining. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder jede Art der öffentlichen Verwendung ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch TeamWork Hundetraining gestattet.

 

§ 8 Salvatorische Klausel

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.